Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Verbrauchergeschäft

Ein Verbrauchergeschäft ist ein Rechtsgeschäft zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher. An diese Einordnung knüpfen die Schutzbestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes an.

Unternehmer ist, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört, Verbraucher jeder andere. Maßgeblich ist die Rolle im konkreten Geschäft, nicht die Person: Wer als Unternehmer privat kauft, ist Verbraucher.

Bedeutsam ist die Sonderregel für Gründungsgeschäfte. Geschäfte, die eine natürliche Person vor Aufnahme des Betriebs zur Schaffung der Voraussetzungen dafür tätigt, gelten noch nicht als Unternehmergeschäfte, sodass der Gründer geschützt bleibt (§ 1 Abs 3 KSchG).

Aus der Einordnung folgen unter anderem Rücktrittsrechte, Klauselverbote, das Transparenzgebot, Beschränkungen beim Terminsverlust und bei Gerichtsstandsvereinbarungen sowie zwingende Gewährleistungsregeln. Wer sich auf die Unternehmereigenschaft beruft, hat sie zu beweisen.