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Recht & Verfahren

Verbraucher (Klausel-RL)

Verbraucher ist im Sinn der Klausel-Richtlinie jede natürliche Person, die bei Verträgen, die unter die Richtlinie fallen, zu einem Zweck handelt, der nicht ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (RL 93/13/EWG).

Gemeinsam mit dem Gewerbetreibenden bestimmt der Begriff den persönlichen Anwendungsbereich der Kontrolle missbräuchlicher Klauseln. Maßgeblich ist die Rolle beim konkreten Geschäft, nicht die Person: Wer als Selbständiger privat einkauft, ist Verbraucher, wer als Privatperson für berufliche Zwecke bestellt, nicht.

Juristische Personen sind vom Begriff nicht erfasst, auch wenn sie nicht erwerbswirtschaftlich tätig sind. Insoweit reicht das österreichische Konsumentenschutzgesetz weiter, das auch juristische Personen als Verbraucher behandeln kann, sofern sie kein Unternehmen betreiben.

Bei Verträgen mit gemischter Zweckbestimmung stellt die Rechtsprechung darauf ab, ob der berufliche Zweck derart untergeordnet ist, dass er im Gesamtzusammenhang keine Rolle spielt.