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Recht & Verfahren

Klausel-RL

Auch: Richtlinie 93/13/EWG

Die Klausel-Richtlinie ist die unionsrechtliche Grundlage der Kontrolle missbräuchlicher Vertragsklauseln in Verbraucherverträgen (RL 93/13/EWG).

Sie erfasst nicht im Einzelnen ausgehandelte Bestimmungen zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher und erklärt jene für unverbindlich, die entgegen dem Gebot von Treu und Glauben ein erhebliches Missverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten zum Nachteil des Verbrauchers bewirken. Beigegeben ist ihr eine Liste von Klauseln, die für missbräuchlich erklärt werden können, sie ist beispielhaft, nicht abschließend.

Von der Kontrolle ausgenommen sind der Hauptgegenstand des Vertrags und die Angemessenheit des Preises, sofern die betreffenden Klauseln klar und verständlich formuliert sind. Genau daran knüpft das Transparenzgebot an, das der Europäische Gerichtshof streng auslegt.

Prägend ist zudem die Pflicht der nationalen Gerichte, die Missbräuchlichkeit von Amts wegen zu prüfen, sobald ihnen die nötigen Anhaltspunkte vorliegen. Umgesetzt ist die Richtlinie in Österreich vor allem im Konsumentenschutzgesetz und im ABGB.