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Recht & Verfahren

Verbraucher (P2B-VO)

Verbraucher ist im Sinn der Platform-to-Business-Verordnung jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen (VO (EU) 2019/1150).

Anders als in den übrigen Verbraucherrechtsakten ist der Verbraucher hier nicht der Geschützte: Die Verordnung regelt das Verhältnis zwischen Plattformbetreibern und gewerblichen Nutzern, während der Verbraucher nur als Adressat der über die Plattform vermittelten Angebote vorkommt.

Der Begriff dient damit der Abgrenzung des Anwendungsbereichs. Erfasst sind Online-Vermittlungsdienste, über die gewerbliche Nutzer Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen anbieten, reine Geschäfte zwischen Unternehmen fallen nicht darunter. Ebenso knüpft die Definition der Nebenwaren und -dienstleistungen an das Angebot gegenüber Verbrauchern an.

Für den Schutz der Verbraucher selbst bleiben das Konsumentenschutzrecht, das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz und das Gesetz über digitale Dienste maßgeblich.