Gewerbetreibender (Klausel-RL)
Gewerbetreibender ist im Sinn der Klausel-Richtlinie jede natürliche oder juristische Person, die bei Verträgen im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt, unabhängig davon, ob sie öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur ist (RL 93/13/EWG).
Der Begriff bildet das Gegenstück zum Verbraucher und bestimmt gemeinsam mit diesem den Anwendungsbereich der Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen.
Maßgeblich ist die Rolle beim konkreten Geschäft, nicht der Status der Person: Wer beruflich handelt, ist Gewerbetreibender, auch wenn er im Privatleben Verbraucher ist. Erfasst sind auch öffentliche Einrichtungen, soweit sie am Rechtsverkehr in dieser Weise teilnehmen.
Im österreichischen Recht entspricht dem weitgehend der Unternehmerbegriff des Konsumentenschutzgesetzes und des Unternehmensgesetzbuchs, wobei die Begriffe nicht deckungsgleich sind. Der unionsrechtliche Begriff ist autonom auszulegen, weshalb die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs maßgeblich bleibt. Praktische Folge der Einordnung ist die Anwendbarkeit der Klauselkontrolle samt Transparenzgebot.