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Recht & Verfahren

Verarbeitung (DSGVO)

Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten (Art 4 Z 2 DSGVO).

Die Verordnung zählt beispielhaft auf: Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen durch Übermittlung, Verbreiten, Abgleichen, Verknüpfen, Einschränken, Löschen und Vernichten. Der Begriff ist damit denkbar weit, schon das bloße Speichern oder Ansehen von Daten ist eine Verarbeitung, ebenso deren Löschung.

Jede Verarbeitung bedarf einer Rechtsgrundlage und muss den Grundsätzen entsprechen: Rechtmäßigkeit, Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit (Art 5 DSGVO).

Anwendbar ist die Verordnung auf ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitungen und auf nichtautomatisierte, wenn die Daten in einem Dateisystem gespeichert sind oder werden sollen. Ausgenommen bleiben ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten.