Einschränkung der Verarbeitung (DSGVO)
Die Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung zu beschränken (Art 4 Z 3 DSGVO).
Betroffene Personen können sie in vier Konstellationen verlangen: wenn sie die Richtigkeit der Daten bestreiten, für die Dauer der Überprüfung, wenn die Verarbeitung unrechtmäßig ist, die Person aber statt der Löschung die Einschränkung wünscht, wenn der Verantwortliche die Daten nicht mehr benötigt, die Person sie jedoch zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen braucht, und für die Dauer der Prüfung eines Widerspruchs (Art 18 DSGVO).
Ist die Verarbeitung eingeschränkt, dürfen die Daten außer zur Speicherung nur mit Einwilligung, zur Rechtsverfolgung, zum Schutz der Rechte Dritter oder aus wichtigem öffentlichem Interesse verarbeitet werden. Technisch wird das etwa durch Sperrvermerke, vorübergehende Verlagerung in ein gesondertes System oder Entzug von Zugriffsrechten umgesetzt.
Vor der Aufhebung der Einschränkung ist die betroffene Person zu unterrichten. Das Instrument wirkt damit als Zwischenlösung dort, wo eine Löschung zu weit ginge und eine unveränderte Weiterverarbeitung zu weit.