Verantwortlicher (DSGVO)
Der Verantwortliche ist die natürliche oder juristische Person, Behörde oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet (Art 4 Z 7 DSGVO).
Er ist der zentrale Adressat der Verordnung: Ihn treffen die Pflicht zur Einhaltung der Verarbeitungsgrundsätze und deren Nachweis, die Informations- und Auskunftspflichten gegenüber betroffenen Personen, die Führung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten, die Meldung von Datenschutzverletzungen sowie die Auswahl und Kontrolle seiner Auftragsverarbeiter.
Abzugrenzen ist er von diesen: Wer nur nach Weisung verarbeitet, ist Auftragsverarbeiter, wer über Zweck und wesentliche Mittel bestimmt, Verantwortlicher.
Entscheiden mehrere Stellen gemeinsam, liegt gemeinsame Verantwortlichkeit vor, die eine Vereinbarung über die Aufgabenverteilung verlangt, ohne dass sich betroffene Personen darauf verweisen lassen müssten. Sie können ihre Rechte gegenüber jedem der Beteiligten geltend machen (Art 26 DSGVO). Maßgeblich ist stets die tatsächliche Entscheidungsmacht, nicht die vertragliche Bezeichnung.