Dateisystem (DSGVO)
Ein Dateisystem ist im Datenschutzrecht jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich ist, unabhängig davon, ob sie zentral, dezentral oder nach funktionalen beziehungsweise geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird (Art 4 Z 6 DSGVO).
Der Begriff entscheidet über den Anwendungsbereich der Verordnung: Erfasst ist die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung sowie die nichtautomatisierte Verarbeitung dann, wenn die Daten in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen (Art 2 DSGVO).
Damit unterliegen auch Papierakten dem Datenschutzrecht, sofern sie strukturiert und nach Kriterien wie Name, Kundennummer oder Datum auffindbar geordnet sind. Eine ungeordnete Sammlung loser Notizen fällt demgegenüber heraus. Auf das Speichermedium kommt es nicht an, maßgeblich ist die Zugänglichkeit nach einem Ordnungskriterium.
Praktisch bedeutsam ist das etwa für Personalakten, Karteikästen in Ordinationen und handschriftlich geführte Kundenlisten, für die dieselben Grundsätze gelten wie für digitale Systeme.