Personenbezogene Daten (DSGVO)
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (Art 4 Z 1 DSGVO). Identifizierbar ist eine Person, die direkt oder indirekt bestimmt werden kann, insbesondere über einen Namen, eine Kennnummer, Standortdaten, eine Online-Kennung oder besondere Merkmale ihrer physischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität.
Der Begriff ist damit sehr weit: Erfasst sind nicht nur Stammdaten, sondern auch IP-Adressen, Cookie-Kennungen, Kfz-Kennzeichen, Aufnahmen von Überwachungskameras und Bewertungen des Verhaltens einer Person.
Maßgeblich ist, ob die Identifizierung mit Mitteln möglich ist, die nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich genutzt werden. Eine bloß theoretische Möglichkeit genügt nicht, ein Zusatzwissen Dritter kann aber ausreichen.
Nicht erfasst sind Daten juristischer Personen sowie echte anonyme Daten, bei denen kein Bezug mehr herstellbar ist. Pseudonymisierte Daten bleiben demgegenüber personenbezogen. Von den allgemeinen Daten abzugrenzen sind die besonderen Kategorien wie Gesundheits-, genetische und biometrische Daten, für die ein Verarbeitungsverbot mit Ausnahmen gilt.