Vaterschaftsanerkenntnis
Mit dem Vaterschaftsanerkenntnis erklärt ein Mann, Vater eines Kindes zu sein. Die Erklärung begründet die rechtliche Vaterschaft, ohne dass ein Nachweis der biologischen Abstammung erforderlich wäre.
Abgegeben wird sie persönlich in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde, in der Praxis vor dem Standesamt, dem Gericht oder einem Notar, und wirkt mit Zugang bei der Personenstandsbehörde. Bereits vor der Geburt kann anerkannt werden.
Besteht bereits eine Vaterschaft aufgrund Ehe oder eines früheren Anerkenntnisses, geht diese vor. Ein weiteres Anerkenntnis wird erst nach deren Beseitigung wirksam.
Widersprechen kann das Kind binnen zwei Jahren ab Kenntnis, wodurch das Anerkenntnis unwirksam wird, auch die Mutter kann unter Voraussetzungen dagegen vorgehen. Beseitigt werden kann es ferner durch gerichtliche Feststellung der Nichtabstammung. Mit dem Anerkenntnis entstehen Unterhaltspflichten, Erbrecht und die Möglichkeit, die gemeinsame Obsorge zu vereinbaren.