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Recht & Verfahren

Abstammung

Die Abstammung begründet die rechtliche Eltern-Kind-Beziehung und damit Obsorge, Unterhalt, Namensführung und Erbrecht. Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat, eine Regel, die auch bei Verwendung fremder Eizellen gilt.

Die Vaterschaft wird auf drei Wegen begründet: durch Vermutung, wenn das Kind innerhalb der Ehe oder innerhalb von dreihundert Tagen nach deren Auflösung geboren wird, durch Anerkenntnis oder durch gerichtliche Feststellung. Bestritten werden kann die Vaterschaft binnen gesetzlicher Fristen von Vater, Kind und unter Voraussetzungen von weiteren Beteiligten, bewiesen wird sie heute regelmäßig durch Abstammungsgutachten.

Bei medizinisch unterstützter Fortpflanzung bestehen Sonderregeln, insbesondere zur Zuordnung bei Samenspende und zum Auskunftsrecht des Kindes über seine genetische Herkunft. Für gleichgeschlechtliche Paare ist die Eintragung der zweiten Frau als Elternteil unter Voraussetzungen vorgesehen.

Die rechtliche Abstammung kann von der genetischen abweichen, maßgeblich ist stets die rechtliche Zuordnung.