Value Proposition
Value Proposition bezeichnet das Nutzenversprechen einer Kanzlei, also die Begründung, warum ein Mandant gerade sie beauftragen sollte. Der Begriff stammt aus der Marketinglehre und ist rechtlich nicht geregelt, die Formulierung unterliegt aber mehreren Schranken.
Standesrechtlich gilt das Sachlichkeitsgebot, weshalb Superlative, Erfolgsquoten und herabsetzende Vergleiche mit Mitbewerbern unzulässig sind.
Lauterkeitsrechtlich dürfen Angaben nicht irreführen. Aussagen über Größe, Erfahrung, Erreichbarkeit oder Erfolgsaussichten müssen zutreffen, und im Streitfall trägt der Werbende die Beweislast für die Richtigkeit von Tatsachenbehauptungen.
Werden im Mandatsanbahnungsgespräch konkrete Zusagen über Vorgehen, Dauer oder Kosten gemacht, können sie Vertragsinhalt werden und bei Nichteinhaltung Ansprüche begründen. Belastbar sind daher überprüfbare Angaben zu Ausrichtung, Verfügbarkeit und Arbeitsweise.