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Recht & Verfahren

Valuten

Auch: Sorten

Valuten sind ausländische Bargeldbestände, also Banknoten und Münzen fremder Währung. Gebräuchlich ist dafür auch die Bezeichnung Sorten.

Sie sind von den Devisen zu unterscheiden, die auf fremde Währung lautende Buchforderungen und Zahlungsmittel des bargeldlosen Verkehrs erfassen. Der Unterschied zeigt sich in den abweichenden An- und Verkaufskursen der Kreditinstitute, weil Bargeldhaltung mit höherem Aufwand verbunden ist.

Rechtlich bedeutsam ist der Begriff im Zusammenhang mit Fremdwährungsschulden, bei denen zu klären ist, in welcher Währung zu erfüllen ist und wer das Kursrisiko trägt, sowie im Aufsichts- und Meldewesen.

Beschränkungen des Bargeldverkehrs bestehen im Bereich der Geldwäscheprävention. Bei der Einreise in die Union sind Barmittel ab einem Schwellenwert anzumelden, und für Bargeschäfte bestehen branchenbezogene Sorgfaltspflichten. Ein Devisenbewirtschaftungsrecht besteht nicht mehr.