Nischenstrategie
Eine Nischenstrategie richtet eine Kanzlei auf ein eng abgegrenztes Rechtsgebiet oder eine bestimmte Branche aus.
Standesrechtlich ist die Kommunikation von Schwerpunkten zulässig, unterliegt aber Grenzen. Angaben müssen wahr sein und dürfen keine amtlich verliehene Qualifikation vortäuschen. Bezeichnungen, die den Eindruck einer geprüften Spezialisierung erwecken, sind daher nur zulässig, soweit eine solche tatsächlich besteht. Zulässig sind demgegenüber sachliche Angaben über Tätigkeitsbereiche, Erfahrung und Publikationen.
Wirtschaftlich bedeutsam ist die Kehrseite der Spezialisierung. Je enger das Feld, desto häufiger treffen künftige Mandate auf bestehende Interessenkollisionen, weil dieselben Marktteilnehmer wiederkehrend beteiligt sind.
Haftungsrechtlich erhöht eine beworbene Spezialisierung zudem den Sorgfaltsmaßstab, weil sich der Anwalt zu besonderen Kenntnissen bekennt.