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Recht & Verfahren

Urteil

Ein Urteil ist die gerichtliche Entscheidung über den Streitgegenstand. Ihm gegenüber steht der Beschluss, mit dem über prozessleitende und sonstige Fragen entschieden wird.

Es besteht aus Spruch, Kostenentscheidung und Begründung, die Sachverhaltsfeststellungen, Beweiswürdigung und rechtliche Beurteilung zu enthalten hat.

Zu unterscheiden sind mehrere Formen: das Endurteil, das die Sache abschließt, das Teilurteil über einen abgrenzbaren Teil, das Zwischenurteil über den Grund des Anspruchs, das Anerkenntnis- und das Versäumungsurteil.

Mit Ablauf der Rechtsmittelfrist wird es formell rechtskräftig, womit die materielle Rechtskraft eintritt: Über dieselbe Sache kann nicht neuerlich entschieden werden. Das Leistungsurteil ist Exekutionstitel. Im Strafverfahren ergehen Schuld- und Freispruch ebenfalls durch Urteil.