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Recht & Verfahren

Beschluss

Ein Beschluss ist eine gerichtliche Entscheidung, die nicht Urteil ist.

Im Zivilverfahren ergehen mit Urteil Entscheidungen über den Streitgegenstand, mit Beschluss hingegen Entscheidungen über prozessleitende und sonstige Fragen: Zurückweisung einer Klage, Unterbrechung, Kostenentscheidung, Verfahrenshilfe, einstweilige Verfügung. Im Außerstreitverfahren wird durchgehend mit Beschluss entschieden, auch in der Sache selbst, ebenso im Exekutions-, Grundbuchs- und Insolvenzverfahren.

Das Rechtsmittel gegen Beschlüsse ist der Rekurs, gegen Urteile die Berufung. Die Fristen und Anfechtungsvoraussetzungen unterscheiden sich. Begründungserfordernisse sind bei Beschlüssen abgestuft und teils geringer als bei Urteilen.

Von der gerichtlichen Entscheidung zu unterscheiden sind Beschlüsse von Kollegialorganen, etwa der Generalversammlung, bei denen der Begriff die Willensbildung bezeichnet.