Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Gehalt

Urlaubsjahr

Das Urlaubsjahr ist der Zeitraum, für den der Urlaubsanspruch entsteht. Es entspricht im Regelfall dem Arbeitsjahr und beginnt daher mit dem Eintrittsdatum, nicht mit dem Kalenderjahr.

Durch Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung kann auf das Kalenderjahr umgestellt werden, wobei die Ansprüche des Übergangszeitraums zu wahren sind.

Im ersten Arbeitsjahr entsteht der Anspruch aliquot mit jeder zurückgelegten Woche und ab dem siebenten Monat zur Gänze. Ab dem zweiten Jahr steht er mit dessen Beginn vollständig zu.

Bedeutsam ist das Urlaubsjahr für die Verjährung: Der Anspruch verfällt zwei Jahre nach dem Ende jenes Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Nicht verbrauchter Urlaub geht daher erst nach dieser Frist verloren, wobei die Rechtsprechung Aufklärungsobliegenheiten des Arbeitgebers annimmt.