Arbeitsjahr
Das Arbeitsjahr ist jener Zeitraum, der mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses zu laufen beginnt und sich jährlich wiederholt. Es ist die maßgebliche Bezugsgröße für zahlreiche Ansprüche.
An es knüpfen insbesondere der Urlaubsanspruch an, der je Arbeitsjahr entsteht, sowie die Entgeltfortzahlung im Krankenstand, deren Ausmaß je Arbeitsjahr zusteht und sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses staffelt.
Vom Arbeitsjahr zu unterscheiden ist das Kalenderjahr, auf das durch Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung umgestellt werden kann. Für den Urlaub ist das gebräuchlich, wobei die Ansprüche des Übergangszeitraums zu sichern sind.
Bedeutsam ist die Unterscheidung ferner bei der Berechnung von Kündigungsfristen und dienstzeitabhängigen Ansprüchen, die an die Dauer des Arbeitsverhältnisses anknüpfen.