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Recht & Verfahren

Urkundensammlung

Die Urkundensammlung ist jener Teil des Grundbuchs, in dem die Urkunden aufbewahrt werden, auf denen die Eintragungen beruhen: Kaufverträge, Schenkungsverträge, Pfandbestellungsurkunden, Beschlüsse und Bescheide.

Gemeinsam mit dem Hauptbuch bildet sie das Grundbuch. Während das Hauptbuch den aktuellen Rechtsstand ausweist, macht die Urkundensammlung nachvollziehbar, worauf er beruht.

Geführt wird sie elektronisch, und die Urkunden sind über die Grundstücksdatenbank abrufbar, wobei ältere Bestände teils nur in Papierform vorliegen. Einsicht steht jedermann offen, allerdings nur nach Angabe der Einlagezahl, eine Suche nach Personen ist nicht vorgesehen.

Praktische Bedeutung hat sie bei jeder Liegenschaftsprüfung. Aus dem Hauptbuch ergibt sich, dass eine Dienstbarkeit besteht, ihr genauer Inhalt jedoch erst aus der zugrunde liegenden Urkunde. Eine entsprechende Sammlung führt das Firmenbuch.