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Recht & Verfahren

Firmenbuch

Das Firmenbuch ist das öffentliche Register über Unternehmer und Unternehmensträger. Geführt wird es elektronisch von den Landesgerichten als Handelsgerichte, in Wien vom Handelsgericht. Es besteht aus dem Hauptbuch mit den Eintragungen und der Urkundensammlung mit den zugrunde liegenden Dokumenten.

Einzutragen sind Kapitalgesellschaften, eingetragene Personengesellschaften, Genossenschaften, Privatstiftungen und Zweigniederlassungen ausländischer Rechtsträger. Einzelunternehmer sind ab bestimmten Umsatzschwellen zur Eintragung verpflichtet und können sich sonst freiwillig eintragen lassen. Der Inhalt umfasst Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsanschrift, Geschäftszweig, Vertretungsbefugnisse, Gesellschafter und Kapital.

Die Wirkung der Eintragung ist unterschiedlich. Bei GmbH und Aktiengesellschaft entsteht die juristische Person erst mit ihr, bei anderen Angaben wirkt sie bloß deklarativ.

Zentral ist der Publizitätsgrundsatz. Was eingetragen und bekanntgemacht ist, muss ein Dritter gegen sich gelten lassen, auf eine unrichtige Eintragung darf er sich umgekehrt verlassen (§ 15 UGB). Einsicht steht jedermann offen.