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Kanzleialltag

Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

Der Elektronische Rechtsverkehr ist der elektronische Kommunikationsweg zwischen Gerichten und Verfahrensbeteiligten. Über ihn werden Schriftsätze und Beilagen eingebracht sowie gerichtliche Erledigungen und Zustellungen übermittelt, die Übermittlung erfolgt über zugelassene Übermittlungsstellen.

Für Rechtsanwälte, Notare, Kreditinstitute, Versicherungen und weitere professionelle Verfahrensbeteiligte ist die Teilnahme verpflichtend. Eine Eingabe auf Papier ist zur Verbesserung zurückzustellen, was bei fristgebundenen Schriftsätzen erhebliche Folgen haben kann.

Vorteile liegen in der Fristsicherheit, weil der Einbringungszeitpunkt elektronisch dokumentiert ist, in der Kostenersparnis und in der unmittelbaren Zustellung ohne Postweg. Angeschlossen sind neben dem Streitverfahren auch Exekutions-, Insolvenz-, Grundbuchs- und Firmenbuchanwendungen sowie die Akteneinsicht.

Für Bürgerinnen und Bürger ohne professionelle Anbindung besteht keine Teilnahmepflicht. Sie können weiterhin auf Papier oder über die dafür vorgesehenen elektronischen Wege eingeben.