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Kanzleialltag

Testamentsregister

Das Österreichische Zentrale Testamentsregister ist ein von der Rechtsanwaltschaft geführtes Register, in dem letztwillige Verfügungen erfasst werden. Ein gleichartiges Register führt das Notariat.

Registriert wird nicht der Inhalt, sondern die Tatsache, dass eine Verfügung errichtet wurde, samt Daten zum Errichter und zum Verwahrungsort. Der Inhalt bleibt geheim.

Der Zweck ist praktischer Natur. Im Verlassenschaftsverfahren fragt der Gerichtskommissär die Register ab, sodass eine Verfügung auch dann aufgefunden wird, wenn die Angehörigen von ihr nichts wissen oder das Schriftstück verlegt wurde.

Die Eintragung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung, denn ein nicht registriertes Testament ist ebenso gültig. Sie verringert aber das Risiko, dass der letzte Wille unbeachtet bleibt. Registriert werden können Testamente, Erbverträge, Vermächtnisse und Schenkungen auf den Todesfall sowie deren Widerruf. Die Eintragung erfolgt über einen Rechtsanwalt oder Notar.