Up-Selling
Up-Selling bezeichnet die Ausweitung eines bestehenden Auftrags auf höherwertige oder umfangreichere Leistungen. In der anwaltlichen Beratung stößt der Ansatz auf eine strukturelle Grenze.
Geschuldet ist die Wahrung der Mandanteninteressen, wozu auch die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit zählt. Der Rechtsanwalt hat über Erfolgsaussichten, Risiken und die voraussichtliche Kostenbelastung aufzuklären und darf keine Leistungen veranlassen, die dem Mandanten keinen entsprechenden Nutzen bringen.
Bei Stundenhonoraren verschärft sich die Frage, weil ein Interessengegensatz zwischen Aufwand und Mandanteninteresse angelegt ist. Die Rechtsprechung verlangt daher nachvollziehbare Leistungsaufzeichnungen und beanstandet nicht erforderlichen Aufwand.
Vor Erweiterung des Auftrags empfiehlt sich eine ausdrückliche Vereinbarung samt Kostenschätzung. Gegenüber Verbrauchern bestehen erhöhte Aufklärungspflichten über die zu erwartenden Kosten.