Billable Hours
Billable Hours sind die Arbeitsstunden, die eine Kanzlei ihren Mandant:innen in Rechnung stellt. In vielen Wirtschaftskanzleien gelten sie als zentrale Kennzahl für Auslastung und Leistung.
Nicht jede Arbeitsstunde ist verrechenbar: Interne Besprechungen, Fortbildungen oder Akquise zählen als „non-billable“. Das Verhältnis beider Größen zeigt, wie wirtschaftlich ein:e Jurist:in für die Kanzlei arbeitet, und fließt in vielen Häusern direkt in die Leistungsbeurteilung ein.
In österreichischen Wirtschaftskanzleien liegen übliche Zielvorgaben je nach Haus und Praxisgruppe grob zwischen 1.200 und 1.600 verrechenbaren Stunden pro Jahr. An die Zielerreichung sind häufig Bonusmodelle geknüpft.
Für Bewerber:innen lohnt sich die Frage nach der Stundenerwartung im Bewerbungsgespräch: Sie sagt oft mehr über die tatsächliche Arbeitsbelastung aus als das Gehalt allein.