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Kanzleialltag

Rechtsanwaltstarif

Der Rechtsanwaltstarif ist die gesetzliche Grundlage für die Bemessung anwaltlicher Leistungen. Geregelt ist er im Rechtsanwaltstarifgesetz, ergänzt durch die Allgemeinen Honorar-Kriterien der Rechtsanwaltskammern.

Der Tarif ordnet einzelnen Leistungen wie Klage, Verhandlung, Schriftsatz und Konferenz Ansätze zu, die sich nach der Bemessungsgrundlage richten, im Regelfall dem Streitwert. Hinzu kommen Einheitssätze, Barauslagen und Umsatzsteuer.

Seine Bedeutung ist doppelt. Er bestimmt, was die unterlegene Partei der obsiegenden an Prozesskosten zu ersetzen hat, und dient als Auffangregelung, wenn zwischen Anwalt und Klient keine Honorarvereinbarung getroffen wurde.

Im Verhältnis zum Klienten besteht Vereinbarungsfreiheit. Üblich sind Stunden- und Pauschalhonorare, die vom Tarif abweichen können. Über die Abrechnungsgrundlage ist zu informieren, und gegenüber Verbrauchern bestehen erhöhte Anforderungen an die Aufklärung über die voraussichtliche Kostenbelastung. Unzulässig bleibt die Vereinbarung eines Anteils am Erstrittenen.