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Kanzleialltag

Cross-Selling

Cross-Selling bezeichnet den Verkauf zusätzlicher Leistungen aus anderen Fachbereichen an einen bestehenden Mandanten. In Kanzleien ist es das naheliegendste Wachstumsinstrument, weil das Vertrauensverhältnis bereits besteht. Rechtlich sind zwei Grenzen zu beachten.

Erstens die Interessenkollision. Vor Übernahme jedes weiteren Mandats ist zu prüfen, ob widerstreitende Interessen zu bereits betreuten Mandanten bestehen. Die Prüfung erfasst die gesamte Kanzlei, weil Wissen im Regelfall zugerechnet wird.

Zweitens die Interessenwahrungspflicht. Der Rechtsanwalt schuldet die Wahrung der Mandanteninteressen, nicht die Ausweitung des Auftragsvolumens. Empfohlen werden dürfen daher nur Leistungen, die sachlich erforderlich oder für den Mandanten erkennbar nützlich sind.

Datenschutzrechtlich ist die Verwendung von Mandantendaten für die Ansprache zu anderen Themen an Zweckbindung und, bei elektronischer Direktwerbung, an die Vorgaben des Telekommunikationsrechts gebunden.