Untersuchungsausschuss
Ein Untersuchungsausschuss ist ein Kontrollinstrument des Parlaments zur Untersuchung bestimmter Vorgänge im Bereich der Vollziehung des Bundes.
Seit der Reform steht die Einsetzung als Minderheitsrecht zu: Ein Viertel der Mitglieder des Nationalrates kann sie verlangen, wobei über die Zulässigkeit des Untersuchungsgegenstands im Streitfall der Verfassungsgerichtshof entscheidet.
Der Ausschuss kann Akten und Unterlagen von Behörden anfordern und Auskunftspersonen laden, die zum Erscheinen verpflichtet sind. Die Befragung leitet der Vorsitzende, unterstützt von einem Verfahrensrichter. Auskunftspersonen haben Rechte auf Vertrauensperson und Aussageverweigerung, insbesondere zur Vermeidung strafrechtlicher Selbstbelastung.
Der Ausschuss trifft keine rechtsverbindlichen Feststellungen. Sein Ergebnis ist ein Bericht, der politische Verantwortung sichtbar macht.