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Recht & Verfahren

Judikative

Die Judikative ist die rechtsprechende Gewalt, neben Legislative und Exekutive die dritte Staatsfunktion. Ausgeübt wird sie durch unabhängige Gerichte: Richter sind in Ausübung ihres richterlichen Amtes weisungsfrei und nur an das Gesetz gebunden, abgesichert durch Unabsetzbarkeit, Unversetzbarkeit und die feste Geschäftsverteilung (Art 87 B-VG).

Kennzeichnend für die österreichische Ordnung ist die Trennung von Justiz und Verwaltung, die in allen Instanzen durchgeführt ist (Art 94 B-VG). Seit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle wird auch die Kontrolle der Verwaltung durch Gerichte ausgeübt.

Zur Judikative zählen die ordentlichen Gerichte, die Verwaltungsgerichte sowie die Höchstgerichte, also Oberster Gerichtshof, Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof.

Von der Judikative zu unterscheiden ist die Staatsanwaltschaft. Sie ist Organ der Gerichtsbarkeit, aber weisungsgebunden und damit nicht Teil der unabhängigen Rechtsprechung.