Unternehmensbewertung
Unternehmensbewertung ist die Ermittlung des Werts eines Unternehmens oder einer Beteiligung. Rechtlich vorgeschrieben ist sie in mehreren Zusammenhängen: bei Umgründungen für das Umtauschverhältnis, beim Ausscheiden von Gesellschaftern für die Abfindung, im Aufteilungsverfahren nach Scheidung, im Verlassenschaftsverfahren und im Abgabenrecht.
Ein gesetzlich festgelegtes Verfahren besteht nicht. Maßgeblich sind die Grundsätze der Fachgutachten der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die als Stand der Wissenschaft anerkannt sind.
Vorherrschend sind Ertragswert- und Discounted-Cashflow-Verfahren, die auf künftigen Überschüssen aufbauen. Substanzwert- und Multiplikatorverfahren dienen als Plausibilisierung.
Zu unterscheiden ist der objektivierte Unternehmenswert von subjektiven Entscheidungswerten der Parteien. Der vereinbarte Kaufpreis weicht davon regelmäßig ab, weil Synergien und Verhandlungsposition einfließen.