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Recht & Verfahren

Umgründung

Umgründung ist der Sammelbegriff für Maßnahmen, mit denen die Rechtsform oder Struktur eines Unternehmens geändert wird: Verschmelzung, Umwandlung, Einbringung, Zusammenschluss, Realteilung und Spaltung.

Gesellschaftsrechtlich sind sie in mehreren Gesetzen geregelt, insbesondere im Aktien- und GmbH-Gesetz, im Umwandlungs-, Spaltungs- und EU-Umgründungsgesetz. Steuerlich enthält das Umgründungssteuergesetz die Begünstigungen, die eine Umstrukturierung ohne Aufdeckung stiller Reserven ermöglichen, sofern die dortigen Voraussetzungen eingehalten werden.

Kennzeichnend ist bei mehreren Formen die Gesamtrechtsnachfolge. Vermögen geht als Ganzes über, ohne dass Einzelübertragungen und Zustimmungen der Vertragspartner erforderlich wären, ein wesentlicher Unterschied zum Asset Deal.

Zu beachten sind Gläubigerschutzbestimmungen, Prüfungspflichten, Berichte der Organe und die Einbindung von Betriebsrat und Arbeitnehmern. Arbeitsverhältnisse gehen nach den Regeln des Betriebsübergangs über. Wirksam werden Umgründungen im Regelfall mit der Eintragung im Firmenbuch.