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Kanzleialltag

EBITDA

EBITDA bezeichnet das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände. Die Kennzahl soll die operative Ertragskraft unabhängig von Finanzierungsstruktur, Steuerbelastung und Abschreibungspolitik abbilden.

Deshalb ist sie bei Unternehmenskäufen die verbreitetste Bezugsgröße. Kaufpreise werden häufig als Vielfaches des EBITDA gebildet, und Finanzierungsverträge knüpfen Auflagen daran.

Sie ist gesetzlich nicht definiert und kein Bestandteil des Jahresabschlusses, weshalb Bereinigungen um einmalige oder betriebsfremde Posten regelmäßig strittig sind. In Kaufverträgen ist die Berechnung daher genau festzulegen, insbesondere wenn Kaufpreisanpassungen daran anknüpfen.

Kritisch angemerkt wird, dass die Kennzahl den Aufwand für den Erhalt der Substanz ausblendet und die Ertragslage kapitalintensiver Unternehmen zu günstig darstellt.