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Recht & Verfahren

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung des Bundes für minderjährige Kinder, deren unterhaltspflichtiger Elternteil nicht zahlt. Geregelt ist er im Unterhaltsvorschussgesetz.

Vorausgesetzt sind im Regelfall ein Exekutionstitel, also Gerichtsbeschluss, Vergleich oder Unterhaltsvereinbarung, und ein erfolgloser Exekutionsversuch. Für einzelne Fallgruppen bestehen Erleichterungen, etwa wenn der Aufenthalt des Verpflichteten unbekannt ist.

Gewährt wird der Vorschuss vom Pflegschaftsgericht in Höhe des titelmäßigen Unterhalts bis zu gesetzlichen Höchstbeträgen, längstens für fünf Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit.

Mit der Auszahlung geht der Anspruch auf den Bund über, der ihn beim Unterhaltspflichtigen hereinbringt. Die Zahlungspflicht entfällt also nicht, sondern verlagert sich. Der Vorschuss ist einzustellen, wenn die Voraussetzungen wegfallen.