Unterhalt
Unterhalt ist die gesetzliche Pflicht, für den Lebensbedarf einer nahestehenden Person aufzukommen. Sie besteht zwischen Eltern und Kindern, zwischen Ehegatten und eingetragenen Partnern sowie in eingeschränktem Umfang zwischen Großeltern und Enkeln, wenn die näher Verpflichteten ausfallen.
Der Kindesunterhalt bemisst sich nach den Bedürfnissen des Kindes und der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten, wobei die Rechtsprechung mit Prozentsätzen des Nettoeinkommens arbeitet, die sich nach Alter des Kindes und weiteren Sorgepflichten abstufen. Der betreuende Elternteil erbringt seinen Beitrag durch die Betreuung.
Maßgeblich ist nicht nur das tatsächliche, sondern nach dem Anspannungsgrundsatz das erzielbare Einkommen.
Der Anspruch endet mit der Selbsterhaltungsfähigkeit, nicht mit der Volljährigkeit.