Selbsterhaltungsfähigkeit
Selbsterhaltungsfähig ist, wer seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Mit ihrem Eintritt endet der Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber den Eltern.
Sie ist nicht an ein bestimmtes Alter gebunden und tritt insbesondere nicht automatisch mit der Volljährigkeit ein. Betreibt das Kind eine Ausbildung zielstrebig und ernsthaft, besteht der Anspruch fort, auch während eines Studiums, sofern die durchschnittliche Studiendauer nicht erheblich überschritten wird und Leistungsnachweise vorliegen. Ein Wechsel der Ausbildung ist in einem gewissen Umfang unschädlich.
Umgekehrt kann Selbsterhaltungsfähigkeit auch vor der Volljährigkeit eintreten, etwa bei einem Lehrverhältnis mit ausreichendem Einkommen.
Eigene Einkünfte des Kindes mindern den Anspruch, ohne ihn stets zu beseitigen.