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Recht & Verfahren

Anspannungsgrundsatz

Der Anspannungsgrundsatz besagt im Unterhaltsrecht, dass sich der Unterhaltspflichtige seine Erwerbsfähigkeit voll ausschöpfen lassen muss: Maßgeblich ist nicht allein, was er tatsächlich verdient, sondern was er bei zumutbarer Anstrengung erzielen könnte.

Wer ohne triftigen Grund eine zumutbare Beschäftigung aufgibt, eine Erwerbsmöglichkeit ausschlägt oder in eine geringer entlohnte Tätigkeit wechselt, wird so behandelt, als bezöge er das erzielbare Einkommen. Der Unterhalt wird nach diesem fiktiven Einkommen bemessen.

Beurteilt werden dabei Ausbildung, bisherige Tätigkeit, Gesundheitszustand, Alter und die Lage am Arbeitsmarkt. Besonders streng ist der Maßstab bei Unterhalt für minderjährige Kinder.

Eine Ausbildung oder berufliche Neuorientierung kann anerkannt werden, wenn sie längerfristig die Leistungsfähigkeit erhöht und die Bedürfnisse des Kindes in der Zwischenzeit gedeckt bleiben. Der Grundsatz gilt sinngemäß auch für den Ehegattenunterhalt.