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Recht & Verfahren

Universalsukzession

Auch: Gesamtrechtsnachfolge

Universalsukzession ist die Gesamtrechtsnachfolge: Ein Vermögen geht als Ganzes mit allen Aktiva und Passiva auf einen anderen Rechtsträger über, ohne dass die einzelnen Gegenstände gesondert übertragen werden müssen.

Wichtigster Fall ist die Erbfolge. Mit der Einantwortung tritt der Erbe in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein, übernimmt Forderungen und Schulden, tritt in laufende Verträge ein und wird ohne Verbücherung Eigentümer der Liegenschaften, wobei die Grundbuchseintragung nachzuziehen ist.

Ebenfalls Gesamtrechtsnachfolge bewirken die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften und die Spaltung, bei der Vermögensteile übergehen, sowie die Anwachsung beim Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters einer Personengesellschaft.

Ihr Gegenstück ist die Singularsukzession, bei der jeder Gegenstand nach den für ihn geltenden Regeln übertragen wird, also Übergabe bei beweglichen Sachen, Verbücherung bei Liegenschaften, Zession bei Forderungen. Ein Vertragsübergang bedarf dort der Zustimmung des Vertragspartners. Praktisch entscheidet die Wahl zwischen beiden Formen über Aufwand und Zustimmungserfordernisse bei Unternehmensübertragungen.