Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die Bestätigung einer Behörde, dass gegen einen bestimmten Vorgang keine Bedenken bestehen.
Praktisch bedeutsamster Fall ist die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts beim Liegenschaftserwerb. Sie bestätigt, dass der Eintragung im Grundbuch keine Abgabenschuld entgegensteht, und ist dem Grundbuchsgesuch anzuschließen.
Entbehrlich wird sie, wenn ein Rechtsanwalt oder Notar die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer vornimmt und dies durch eine Selbstberechnungserklärung nachweist. Das ist der in der Praxis übliche Weg, weil er die Eintragung erheblich beschleunigt.
Weitere Anwendungsfälle finden sich im Sozialversicherungsrecht, wo eine Bestätigung über den Rückstandsstand verlangt wird, sowie im Vergabewesen als Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit. Die Bescheinigung ist ein bloßer Nachweis und begründet keine Rechte.