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Recht & Verfahren

Rückstandsausweis

Ein Rückstandsausweis ist die von einer Abgabenbehörde oder einem Sozialversicherungsträger ausgestellte Bestätigung über einen vollstreckbaren Rückstand. Er weist den Schuldner, die Art und Höhe der Abgabenschuld sowie den Vermerk der Vollstreckbarkeit aus (§ 229 BAO).

Seine Besonderheit liegt darin, dass er selbst Exekutionstitel ist. Die Behörde muss keinen Titel bei Gericht erwirken, sondern kann auf seiner Grundlage unmittelbar vollstrecken, im Verwaltungsweg durch die Abgabenbehörde selbst oder über das Gericht nach der Exekutionsordnung.

Diese Selbsttitulierung erklärt sich aus dem öffentlich-rechtlichen Charakter der Forderung, die zuvor bereits durch Bescheid festgesetzt oder vom Abgabepflichtigen selbst bemessen wurde.

Rechtsschutz besteht dennoch. Bestreitet der Schuldner Bestand oder Höhe, kann er einen Abrechnungsbescheid beantragen, gegen den Beschwerde offensteht. Einwendungen gegen die Vollstreckung selbst sind mit den dafür vorgesehenen Rechtsbehelfen geltend zu machen.