UN-Kaufrecht
Das UN-Kaufrecht ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Es gilt in Österreich unmittelbar und geht als Sonderrecht dem ABGB und UGB vor.
Anwendbar ist es auf Kaufverträge über Waren zwischen Parteien, die ihre Niederlassung in verschiedenen Vertragsstaaten haben, sowie wenn die Regeln des internationalen Privatrechts zum Recht eines Vertragsstaats führen. Ausgenommen sind unter anderem Käufe für den persönlichen Gebrauch, Versteigerungen und der Kauf von Wertpapieren. Ferner regelt es weder die Gültigkeit des Vertrags noch das Eigentum an der Ware.
Kennzeichnend sind ein einheitlicher Vertragsverletzungsbegriff, das Erfordernis einer wesentlichen Vertragsverletzung für die Aufhebung, eine kurze Rügefrist und eine verschuldensunabhängige Schadenersatzhaftung mit Befreiung nur bei außerhalb des Einflussbereichs liegenden Hinderungsgründen.
Die Anwendung kann vertraglich ausgeschlossen werden, was in der Praxis häufig geschieht.