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Recht & Verfahren

Kaufvertrag

Der Kaufvertrag verpflichtet den Verkäufer zur Übergabe einer Sache und der Übertragung des Eigentums, den Käufer zur Zahlung des Kaufpreises (§ 1053 ABGB). Er kommt formfrei durch Einigung über Ware und Preis zustande, beide müssen bestimmt oder zumindest bestimmbar sein.

Der Vertrag allein verschafft noch kein Eigentum. Dafür ist zusätzlich der Modus erforderlich, also Übergabe bei beweglichen Sachen und Einverleibung bei Liegenschaften. Zu den Nebenpflichten zählen Aufklärung über wesentliche Umstände, ordnungsgemäße Verpackung und die Übergabe von Unterlagen.

Gestört wird die Abwicklung durch Verzug, Unmöglichkeit und Mängel, wobei Gewährleistung, Irrtumsanfechtung, Verkürzung über die Hälfte und Schadenersatz nebeneinander in Betracht kommen.

Sonderregeln bestehen für Verbrauchergeschäfte, für den unternehmerischen Verkehr mit Rügepflicht und für den Fernabsatz mit Rücktrittsrecht. Praktisch bedeutsame Gestaltungen sind Eigentumsvorbehalt, Ratenkauf und der Kauf auf Probe.