Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein Verfahren, in dem die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Geregelt ist sie im UVP-Gesetz, das eine Unionsrichtlinie umsetzt.
Erfasst sind Vorhaben, die im Anhang des Gesetzes genannt sind und die dort festgelegten Schwellenwerte erreichen, etwa größere Verkehrs-, Energie-, Industrie- und Abfallprojekte. Bei kleineren Vorhaben ist im Einzelfall zu prüfen, ob erhebliche Auswirkungen zu erwarten sind.
Kennzeichnend ist die Konzentration. Die sonst erforderlichen Genehmigungen nach den Materiengesetzen werden in einem einzigen Verfahren mitbehandelt, das eine Behörde führt.
Der Projektwerber legt eine Umweltverträglichkeitserklärung vor, die öffentlich aufliegt. Stellung nehmen können Nachbarn, Bürgerinitiativen, anerkannte Umweltorganisationen und Standortgemeinden, denen Parteistellung und Rechtsmittelbefugnis zukommen. Über Beschwerden entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Verfahrensdauer und Beteiligungsrechte sind wiederkehrend Gegenstand rechtspolitischer Debatten.