Raumordnung
Raumordnung ist die vorausschauende Planung und Ordnung der Nutzung des Raumes. Sie legt fest, wo gebaut, gewirtschaftet, verkehrt und Natur bewahrt werden soll.
Kompetenzrechtlich ist sie überwiegend Landessache: Die örtliche Raumplanung obliegt den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich, die überörtliche Planung den Ländern. Der Bund verfügt nur über Teilzuständigkeiten in einzelnen Fachmaterien wie Eisenbahn-, Straßen- und Forstrecht.
Die wichtigsten Instrumente sind das örtliche Entwicklungskonzept, der Flächenwidmungsplan, der die Widmung als Bauland, Grünland oder Verkehrsfläche festlegt, und der Bebauungsplan mit Vorgaben zu Bauweise, Dichte und Höhe. Sie ergehen als Verordnungen und sind vom Verfassungsgerichtshof auf ihre Gesetzmäßigkeit überprüfbar.
Für Eigentümer sind die Folgen erheblich, weil die Widmung den Wert eines Grundstücks maßgeblich bestimmt. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Widmung besteht nicht, und Umwidmungen sind im Regelfall entschädigungslos hinzunehmen, sofern sie nicht einer Enteignung gleichkommen. Aktuelle Themenfelder sind Bodenverbrauch, Baulandmobilisierung und die Regulierung der Kurzzeitvermietung.