Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Beschwerden gegen Bescheide von Verwaltungsbehörden des Bundes, soweit nicht das Bundesfinanzgericht oder ein Landesverwaltungsgericht zuständig ist.
Errichtet wurde es mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle, die mit 1. Jänner 2014 die früheren Sonderbehörden und den administrativen Instanzenzug weitgehend durch ein zweistufiges System ersetzte.
Seine praktisch größten Verfahrensgruppen betreffen Asyl- und Fremdenrecht, daneben etwa Sozial-, Umwelt-, Vergabe- und Telekommunikationsangelegenheiten. Entschieden wird durch Einzelrichter, in gesetzlich bestimmten Fällen durch Senate mit fachkundigen Laienrichtern.
Das Gericht hat im Regelfall in der Sache selbst zu entscheiden und dabei den maßgeblichen Sachverhalt zu ermitteln, eine Zurückverweisung an die Behörde ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Gegen seine Erkenntnisse kommen Revision an den Verwaltungsgerichtshof und Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof in Betracht.