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Recht & Gehalt

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer auf den Verbrauch. Erhoben wird sie beim Unternehmer, wirtschaftlich getragen vom Endverbraucher. Steuerbar sind Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, ferner Eigenverbrauch, Einfuhr und innergemeinschaftlicher Erwerb.

Der Normalsteuersatz beträgt zwanzig Prozent, daneben bestehen ermäßigte Sätze für bestimmte Leistungen wie Lebensmittel, Bücher, Personenbeförderung, Vermietung zu Wohnzwecken und kulturelle Leistungen.

Zentral ist der Vorsteuerabzug. Der Unternehmer kann die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer abziehen, sodass nur der Mehrwert belastet wird. Voraussetzung ist eine formal ordnungsgemäße Rechnung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Merkmalen.

Kleinunternehmer bis zu einer Umsatzgrenze sind unecht befreit, verlieren dadurch aber den Vorsteuerabzug, ein Verzicht auf die Befreiung ist möglich. Bei grenzüberschreitenden Leistungen bestimmen eigene Regeln den Leistungsort und den Übergang der Steuerschuld.