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Recht & Gehalt

Überstunden

Überstunden liegen vor, wenn die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit überschritten wird. Für sie gebührt ein Zuschlag von fünfzig Prozent, sofern Kollektivvertrag oder Vertrag nicht Höheres vorsehen.

Für bestimmte Zeiten, etwa Nachtstunden oder Sonn- und Feiertage, sehen Kollektivverträge häufig höhere Zuschläge vor. Statt der Bezahlung kann Zeitausgleich vereinbart werden, wobei der Zuschlag ebenfalls zu berücksichtigen ist.

Angeordnet werden dürfen Überstunden nur im gesetzlich zulässigen Rahmen. Arbeitnehmer können jene ablehnen, die über bestimmte Grenzen hinausgehen, ohne dass ihnen daraus ein Nachteil erwachsen darf.

Geltend gemacht werden müssen Überstunden fristgerecht, denn Kollektivverträge sehen vielfach kurze Verfallsfristen vor, weshalb die laufende Dokumentation entscheidend ist. Die Aufzeichnungspflicht trifft allerdings den Arbeitgeber, und Lücken gehen zu seinen Lasten. Pauschale Abgeltungen sind zulässig, müssen aber die tatsächlich geleisteten Überstunden im Durchschnitt decken.