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Recht & Gehalt

Gleitzeit

Gleitzeit ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem der Arbeitnehmer Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit innerhalb eines vereinbarten Rahmens selbst bestimmen kann.

Vereinbart wird sie durch Betriebsvereinbarung oder, wo kein Betriebsrat besteht, durch schriftliche Einzelvereinbarung. Festzulegen sind Gleitzeitperiode, Gleitzeitrahmen, Übertragungsmöglichkeiten von Zeitguthaben und Zeitschulden sowie Dauer und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit.

Innerhalb der Periode kann die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden ausgedehnt werden, wenn die Gleitzeitvereinbarung das vorsieht und ein Zeitausgleich in ganzen Tagen möglich ist.

Überstunden entstehen erst, wenn die Grenzen der Vereinbarung überschritten werden oder am Ende der Periode ein übertragbares Ausmaß überschritten bleibt. Das macht die genaue Ausgestaltung wirtschaftlich bedeutsam. Häufig vorgesehen sind Kernzeiten mit Anwesenheitspflicht, zunehmend wird darauf verzichtet, was Gleitzeit mit Telearbeit kombinierbar macht.