Arbeitszeit
Die Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Ihre Grenzen regelt das Arbeitszeitgesetz. Die gesetzliche Normalarbeitszeit beträgt acht Stunden täglich und vierzig Stunden wöchentlich, wobei Kollektivverträge vielfach eine kürzere Wochenarbeitszeit vorsehen.
Abweichungen sind in engen Grenzen zulässig, durch Durchrechnung, Gleitzeit, Schichtmodelle und kollektivvertragliche Regelungen.
Die Höchstgrenzen liegen bei zwölf Stunden täglich und sechzig Stunden wöchentlich, wobei im Durchschnitt eines Zeitraums von siebzehn Wochen achtundvierzig Stunden nicht überschritten werden dürfen. Arbeitnehmer können Überstunden, die über zehn Stunden täglich oder fünfzig Stunden wöchentlich hinausgehen, ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Vorgeschrieben sind ferner Ruhepausen nach mehr als sechs Stunden, eine ununterbrochene tägliche Ruhezeit sowie eine wöchentliche Ruhezeit. Die Wochenend- und Feiertagsruhe regelt das Arbeitsruhegesetz. Der Arbeitgeber hat Aufzeichnungen zu führen, die Nichteinhaltung ist verwaltungsstrafbar.