Überhangsrecht
Das Überhangsrecht regelt, wie mit Wurzeln und Ästen umzugehen ist, die von einem Nachbargrundstück herüberreichen. Der Eigentümer darf im Boden eindringende Wurzeln entfernen und über den Luftraum ragende Äste abschneiden oder abschneiden lassen (§ 422 ABGB).
Zwei Schranken bestehen. Die Entfernung hat fachgerecht und schonend zu erfolgen, sodass die Pflanze möglichst wenig geschädigt wird, und sie darf nicht zur Unzeit vorgenommen werden. Maßgeblich sind Vegetationsperiode und die Regeln der Gartenbaupraxis.
Die Kosten trägt der Ausübende selbst, ein Anspruch gegen den Nachbarn besteht nicht, wohl aber Ersatzansprüche, wenn durch den Bewuchs ein Schaden entsteht. Früchte an überhängenden Ästen gebühren dem Baumeigentümer.
Ergänzend besteht ein Abwehranspruch gegen unzumutbare Beeinträchtigungen durch Entzug von Licht und Luft, für den eigene Voraussetzungen gelten.