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Recht & Verfahren

Nachbarrecht

Das Nachbarrecht regelt die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Eigentümer benachbarter Grundstücke. Seine Kernbestimmungen finden sich im ABGB, ergänzt durch das Bau- und Anlagenrecht der Länder und des Bundes.

Leitgedanke ist der Ausgleich: Eigentum berechtigt zur freien Nutzung, endet aber dort, wo in fremde Rechte eingegriffen wird.

Zentral sind die Immissionsregeln, die Einwirkungen wie Lärm, Rauch, Geruch oder Erschütterungen untersagen, soweit sie das ortsübliche Maß überschreiten und die ortsübliche Nutzung wesentlich beeinträchtigen (§ 364 Abs 2 ABGB). Bei behördlich genehmigten Anlagen tritt an die Stelle des Unterlassungsanspruchs ein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch.

Daneben regelt das Gesetz den Entzug von Licht und Luft durch fremde Bäume, das Selbsthilferecht gegen überhängende Äste und eindringende Wurzeln samt Ersatz der Kosten, die Vermutung der Gemeinschaftlichkeit von Grenzeinrichtungen wie Zäunen und Mauern sowie die Einfriedungspflicht. Eigene Gesetze bestehen für den Notweg, der einem Grundstück ohne ausreichende Wegeverbindung eingeräumt werden kann.

Streitigkeiten werden häufig über die Eigentumsfreiheitsklage ausgetragen. Vor deren Erhebung ist in vielen Fällen ein Schlichtungsversuch vorgesehen.